Mag. Richard Wöss – Ihr Experte für Scheidungsrecht in Wels

Eine Scheidung bringt immer eine emotionale Situation und deshalb auch ein besonderes Konfliktpotenzial mit sich. Aber sie kann auch als Start in eine neue Lebensphase gesehen werden – wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung rund um die Themen Scheidungs- und Familienrecht und stehen Ihnen während des Scheidungsverfahrens verlässlich zur Seite!

Einvernehmliche Ehescheidungen

Der schnellste und somit auch günstigste Weg zur Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Sind sich die Noch-Ehepartner hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen wie Vermögensaufteilung und Obsorge einig, dauert es vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungstermin in der Regel nur wenige Wochen. 


Die eigentliche Scheidung erfolgt durch die Verkündung des Scheidungsbeschlusses durch den Richter. Wird auf Rechtsmittel verzichtet, wird die Scheidung mit Zustellung des Beschlusses an die frisch Geschiedenen per Post rechtskräftig.


Bei offenen Fragen zum Thema einvernehmliche Scheidung bieten wir Ihnen gerne anwaltliche Rechtsberatung an!

Streitige Ehescheidungen

Im Falle von streitigen Ehescheidungen – also Ehescheidung aus Verschulden eines Partners oder wenn die Ehe unheilbar zerrüttet bzw. die häusliche Gemeinschaft seit mindestens 3 Jahren aufgelöst ist – liegt der Fokus auf dem schnellen Finden einer für beide Seiten tragbaren Lösung.


Das streitige Scheidungsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil, gegen das innerhalb von vier Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Berufung erhoben werden kann.

Mag. Richard Wöss – Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Ehescheidung

Bei allen Arten der Scheidung – also sowohl bei der einvernehmlichen als auch bei der streitigen Scheidung – kann der Unterhalt durch eine vertragliche Unterhaltsvereinbarung geregelt werden. Kommt es zu keiner Unterhaltsvereinbarung, greift die gesetzliche Regelung. Im Streitfall wird der Unterhalt dann durch das Gericht festgesetzt.


Für eine einvernehmliche Scheidung werden Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweise, amtliche Lichtbildausweise, Meldebestätigung sowie gegebenenfalls Urkunden betreffend das zu verteilende Vermögen sowie Geburtsurkunden der Kinder benötigt.


Ob einvernehmliche oder streitige Ehescheidung – wir begleiten Sie und stehen Ihnen für alle Ihre Fragen zur Verfügung!

Das Team der Kanzlei Mag. Wöss steht Ihnen gerne für zur Verfügung.

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